Das Arbeitsrecht umfasst die Gesetze, Verordnungen und sonstige Bestimmungen zur
unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit.
Inhaltlich werden das Individualarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer) und das Kollektivarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten auf der einen,
und den Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite) unterschieden.
Unsere Kanzlei berät Sie im Rahmen der Gestaltung von Arbeitsverträgen, ebenso natürlich auch bei Begründung von Arbeitsverhältnissen wie auch bei der Beendung.
Wir sind beratend, aber auch forensisch für unsere Mandanten tätig, d.h. wir vertreten Ihre Interessen vor Gericht.
Anwaltskanzlei
Tonk & Reitz
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