Eine Ordnungswidrigkeit ist im deutschen Recht eine nur geringfügige Verletzung der Rechtsregeln.
Wie das aktuelle Beispiel aus Köln zeigt, sind sehr oft die aus falschen Messungen resultierenden Sanktionen angreifbar.
Gerade die Ereignisse, die sich in Köln jüngst auf der A4 zugetragen haben, sprechen eine deutliche Sprache. Bekanntlich sind dort rund 400.000 (!) Autofahrer geblitzt worden, obschon die Messungen schlicht falsch waren. Hundertausende von Autofahrern haben, das ist nun bekannt, tzrotz unrechtmäßiger Knöllchen, ihre Bußgeldbescheide gezahlt oder gar Fahrverbote angetreten, die samt und sonders zu Unrecht erfolgt sind.
Nun könnte man allgemein annehmen, dass das auch ebensolche geringfügigen Ahndungen mit sich bringt. Das ist jedoch falsch, denn
spätestestens der (auch mögliche dauerhafte) Verlust des Führerscheins ist alles andere als eine geringe Strafe. Ist man dann noch auf den Führerschein angewiesen, weil man auf ihn beruflich
angewiesen ist oder auf dem Land wohnt, so können sich durch vermeintliche Bagetellvergehen, je nach Konstellation, im Straßenverkehr sogar Existenz-gefährungen ergeben.
Im Zuge weiterer Verschärfung, auch im Hinblick auf die Höhe der Bußgelder, vor allem aber durch das Punktesystem („Fahreignungsregister“), dass im Jahr 2013 nach einer umfassenden Reform in
Kraft getreten ist, sind katastrophale Konsequenzen viel schneller der Fall, als dies bis 2013 (beim bisherigen „Verkehrszentralregister“) der Fall war.
In Deutschland gilt die Ordnungswidrigkeit („OWi“) als eine geringfügige Verletzung von Recht und Gesetz. Bei der Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten droht in der Regel ein Bußgeldverfahren
und es muss dementsprechend eine Geldbuße gezahlt werden. Dazu kommen bei einer Ordnungswidrigkeit im Verkehr in bestimmten Fällen die Verhängung von einem bis zu drei Punkten im
Fahreignungsregister sowie die Aussprache eines Fahrverbotes.
Aber auch der dauerhafte Verlust des Führerscheines ist je nach Konstellation möglich.
Eine vermeintlich leichte Übertretung durch zu schnelles Fahren, den Gebrauch seines Mobiltelefons oder einen Abstandsverstoß sollte daher entschieden entgegen getreten werden.
Unsere Kanzlei hat auf diesem Gebiet großer Erfahrung auszuweisen. Wir vertreten Mandaten im gesamten Bundesgebiet wegen der unterschiedlichsten Verstöße.
Und wie im Strafrecht sollte der Grundsatz konsequent beherzigt werden, dass man im Anhörungsverfahren, besonders aber vor Ort gegenüber der Polizei keine Angaben zur Sache machen
sollte. Lediglich Ihre Personalien müssen Sie angeben, im Übrigen dürfen Sie (und das sollten Sie in aller Regel auch tun!) schweigen.
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind und Ihre Rechtsschutzversicherung den Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz umfasst, übernimmt Ihre Rechtsschutzver-sicherung in aller Regel die Kosten, sofern
Ihnen eine fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeit zur Last gelegt wird.
Wenn Sie also solch ein Problem haben, wenden Sie sich an unsere Kanzlei. Es ist allemal besser, versucht zu haben, etwas zu unternehmen, als die vermeintlich harmlose Strafe widerstandslos
hinzunehmen.
Anwaltskanzlei
Tonk & Reitz
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