Die Tätigkeit eines Strafverteidigers muss nicht erst erklärt werden.
Sie ist jedermann durch die Medien mehr oder minder bekannt. Vieles in den Darstellungen der Medien entspricht allerdings - zumindest so - nicht der Realität.
Sollten Sie selbst oder eine Ihnen nahestehende Person mit dem Strafrecht konfrontiert werden, sollten Sie auf professionellen Rat setzen.
Wenn Sie als Beschuldigter eine Vorladung der Polizei erhalten haben oder wenn Sie schon vor einem Gericht angeklagt worden sind, brauchen Sie jetzt schnelle und professionelle Hilfe! Als
Beschuldigter steht man den Ermittlungsbehörden oft hilf- und ahnungslos gegenüber. Im Strafrecht gilt: Schweigen ist Gold!
Diese Weisheit aus jedem mehr oder weniger mittelmäßigen Krimi ist schlicht und
ergreifend vollkommen richtig.
Die Erfahrung zeigt, dass eine effektive Verteidigung gerade im Anfangsstadium eines Ermittlungsverfahrens eminent wichtig ist. Hier sollten entscheidende Fehler unbedingt vermieden und statt
dessen die Weichen für den Ablauf des Verfahrens zu Ihren Gunsten gestellt werden.
Wir beraten und verteidigen Mandanten seit fast 20 Jahren sowohl lokal als auch überegional. Dabei decken wir nahezu alle Bereichen des Strafrechts ab. Unsere Kanzlei hat in vielen Jahren in
nahezu allen Teilbereichen Erfahrungen gesammelt, vom Verfahren vor dem Strafrichter bis zum Umfangsverfahren mit großer medialer Beachtung; vom Amtsgericht bis zum Bundesgerichtshof, im
Erwachsenenstrafrecht wie auch im Jugendstrafrecht.
Wir bieten Ihnen eine individuelle Betreuung mit kurzen Reaktionszeiten bei transparenten Kosten!
Anwaltskanzlei
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