Das Verkehrsrecht ist ein überaus komplexes und sehr breit gefächertes Rechtsgebiet, dass entgegen landläufiger Auffassung nicht nur
das Straßen-verkehrsrecht, sondern ebenso das Schifffahrtsrecht, das Luftverkehrsrecht und das Eisenbahnrecht sowie weitere Randgebiete umfasst, die in der anwaltlichen Praxis eher selten
vorkommen.
Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit ist aber natürlich das Straßenver-kehrsrecht mit alle seinen Facetten, die alle relevanten Rechtsgebiete, also Zivil- oder Privatrecht, öffentliches
Recht (Verwaltungsrecht) und Strafrecht tangieren.
Diese Gebiete werden sämtlich in unserer Kanzlei bearbeitet. Ob Sie also in einen Verkehrsunfall verwickelt sind oder Ihnen aber einer Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat vorgeworfen wird
- Sie können sich mit Ihrem Problem vertrauensvoll an unsere Kanzlei wenden
Unsere Kanzlei hat gerade auf dem Gebiet des Verkehrsrechts jahrzehntelange Erfahrungen aufzuweisen.
Anwaltskanzlei
Tonk & Reitz
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