Unter dem Begriff des Vertragsrechts (den das Gesetz in dieser Form übrigens gar nicht kennt) werden solche Regelungen
zusammengefasst, die das Zustandekommen (Vertragsschluss / Vertragsabschluss) und die Wirkungen von Verträgen regeln.
In der täglichen Praxis relevant sind alle diejenigen Vertragsverhältnisse, die jedermann kennt, wie Kauf- und Mietverträge, aber auch Werkverträge, Dienstverträge und viele weitere.
All diese Vertragstypen sind im Schuldrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zusammengefasst.
Unter der Überschrift Vertragsrecht werden ganz allgemein die für alle Vertragstypen gemeinsam geltenden Gesetze und rechtlichen Regelungen verstanden. Das betrifft sowohl Verträge zwischen
Unternehmern oder zwischen Privatpersonen als auch solche Verträge, an denen je ein Unternehmer und eine Privatperson (Verbraucher) beteiligt sind.
Die vielfältigen Fallkonstellationen finden sich mündlich wie schriftliche, im Internet wie im „Real Life“ wie auch mit den verschiedensten Beteiligten.
Allen gemeinsam ist, dass es die verschiedensten Gründe geben kann, weshalb in einem Vertragsverhältnis Probleme auftreten.
Wir helfen Ihnen, Licht ins Dunkel des scheinbar undurchsichtigen Dickichts des BGB zu bringen. Beratend, wie auch vorgerichtlich und ebenso vor Gericht stehen wir ihnen zur
Seite.
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