Gerne nehmen wir als erfahrene Korrespondenzanwälte/Verkehrsanwälte für auswärtige Kollegen in Untervollmacht die Terminsvertretung vor - kurzfristig, unkompliziert und zuverlässig. Wir bieten diese Dienstleistung auch ausdrücklich für die Gebiete des Ordnungswidrigkeiten- und des Strafrechts an.
Da unsere Kanzleiräumlichkeiten in fußläufiger Entfernung zum Amtsgericht Rheinbach liegen und die Gerichte in Bonn, Euskirchen und Bad Neuenahr/Ahrweiler ebenfalls für uns schnell erreichbar sind, können wir vor diesen Gerichten auch (ggfls kurzfristige) Termine für Sie übernehmen.
Neben dem Amtsgericht Rheinbach besteht die Möglichkeit der Terminsvertretung bei den folgenden Gerichten:
Selbstverständlich behandeln wir Mandate auch in Untervollmacht mit der gleichen Sorgfalt wie als Hauptbevollmächtigte.
Wir sichern ausführliche Terminsberichte kurzfristig nach dem Gerichtstermin zu.
Rufen Sie uns einfach unter 02226 / 89 88 900 an oder schreiben Sie uns eine Email an tonk-reitz@t-online.de
Betreff: Terminsvertretung
Anwaltskanzlei
Tonk & Reitz
Grabenstr. 6-8
53359 Rheinbach
Telefon: 02226 / 89 88 900
Telefax: 02226 / 89 88 902
tonk-reitz@t-online.de